Hallo Marco,
Comedix hat geschrieben:Bei Produkten aus der Grauzone wie Importe und deutschsprachigen Produkten aus dem Ausland fälle ich praktisch eine Einzelfallentscheidung, die mir zu begründen schwer fällt, weil es eine Bauchentscheidung ist. Aus diesem Grund bin ich guten Argumenten bezüglich einer Aufnahme in die Bibliothek immer sehr aufgeschlossen.
begründen mußt Du Deine Entscheidungen natürlich leztlich auch niemandem. Schön wäre es aber natürlich, wenn man eine Linie erkennen könnte. Insofern könnte ich mir z.B. vorstellen, miteinzubeziehen, in welchem Umfang bzw. wie flächendeckend ein Auslandsartikel in Deutschland zu bekommen war. Die Bettwäsche etwa kann aus ganz Deutschland bestellt werden.
Bei den Pocket Drinks habe ich mich jetzt mal vor Ort informiert. Hier in Braunschweig gibt es sie nicht, weder bei Penny, Rewe oder real, noch in der hiesigen Nahkauf-Filiale. Eine MäcGeiz-Filiale haben wir hier nicht. Das spricht dann in der Tat dafür, daß der Import nur sehr lokal begenzt, in Großstädten, vielleicht auch nur in Grenznähe, stattgefunden hat. Vielleicht schauen andere ja auch nochmal, ob es die Produkte in ihren örtlichen Filialen gibt?
Comedix hat geschrieben:ist an der Verpackung erkenntlich, dass der Artikel für den Verkauf in einem deutschsprachigen Land vorgesehen war?
An der Verpackung ist eigentlich nicht viel ersichtlich. Die Beschriftung vorne ist Englisch ("close/open" am Verschluß, "Banana + Strawberry" als Geschmacksrichtung). Die Zutatenliste ist hinten auf so ziemlich allen Sprachen abgedruckt, nämlich UK/IR, NL/B, DE/AT, POL, CZ, SK, HU, HR, SLO, EE, LV und LT. Hersteller ist Interfood Ltd. in Tschechien.
Das alles spricht dafür, daß eine internationale Vermarktung vorgesehen ist/war, nicht aber unbedingt für eine solche in einem berstimmten Land, also in unserem Falle Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Gruß
Erik