Hallo,
ah ja, ich hatte gestern keine Zeit mehr, das noch herauszusuchen. Das meinte ich. Er gehört also zu den Isterix-Beiträgen, für die der BGH kein abschließendes Urteil getroffen hat. Es wurde zurückverwiesen und der Rechtsstreit zwischen Gamber und LEAR dort per Vergleich beendet. Ob es also ein Plagiat oder eine freie Bearbeitung ist, ist insoweit ungeklärt geblieben.
Maulaf hat geschrieben:in Hysterix ist das Bild ebenfalls enthalten. Ebenfalls veröffentlicht ist es noch in einem Sammelband "The very best of Deix" von 1999, also schon auch noch später.
Findefix hat geschrieben:dieser Cartoon ist jedenfalls mehrmals noch in der österreichischen Presse ("Krone bunt", "NEWS", ...) erschienen
Hysterix zähle ich insoweit nicht wirklich mit, denn der ist ja noch während des laufenden Prozesses erschienen, wenn ich das richtig sehe. Aber interessant, daß das Bild auch deutlich danach noch publiziert wurde.
Maulaf hat geschrieben:Ich persönlich finde das Bild auch nicht soo schlimm, Deix hat noch ganz andere heftige Sachen veröffentlicht, ist halt alles Geschmackssache,
Jein. Ich finde die Darstellung in Hinblick auf den Sexismus auch (moralisch) nicht soo schlimm. Ob es aber urheberrechtsverletzend (und hier kommen ja Urheberpersönlichkeitsrecht und Verwertungsrechte in Betracht) ist, das ist letztlich keine Geschmackssache, sondern eine Frage, die der Bewertung der Gerichte unterliegt. Hierüber wurde keine rechtskräftige Entscheidung herbeigeführt, wie wir nun wissen. Daß es ein Grenzfall ist, dürfte an den unterschiedlichen Judikaten aber schon deutlich geworden sein.
methusalix hat geschrieben:wurde die Erstauflage "Die hysterischen Abenteuer des Isterix" nicht verboten und sind es auch noch
Isterix ist ja ein Band mit mehreren Einzelwerken darin. Da einige davon urheberrechtsverletzend sind, durfte und darf der Band nicht mehr ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers verkauft werden. Der wird seine Zustimmung nicht geben, also ist der Band in dieser Zusammenstellung verboten zu verkaufen, ja. Und ein vorsätzlicher Verstoß steht nach § 106 UrhG auch unter Strafe (ist allerdings ein Antragsdelikt).
methusalix hat geschrieben:Dann hätte man diese Zeichnungen auch nicht mehr veröffentlichen dürfen , konsequenter Weise
Naja, das Problematische bei solchen Zeichnungen ist ja, daß man vorher nicht sicher weiß, ob es ein Urheberrechtsverstoß oder eine freie Benutzung (z.B. als Parodie) ist. Weil ich etwas als Parodie ausgebe, muß es rechtlich noch lange keine sein. Das Werk von Deix war sicher als Parodie gedacht. Ob es aber den nötigen Abstand zum Originalwerk einhält, das ist dann eben die Frage. Wenn ich aber etwas veröffentliche, das in Wahrheit keine Parodie mehr, sondern eine unfreie Benutzung eines fremden Werkes darstellt, dann mache ich mich dem Urheberrechtsinhaber gegenüber schadensersatzpflichtig (und evtl. strafbar). Und das ist hier eben Herrn Gamber passiert (wobei eben nicht geklärt wurde, ob es sich auch auf die Deix-Zeichnung bezieht).
Wenn also diese Zeichnung später wiederveröffentlicht wurde, sind die Verleger der entsprechenden Bücher/Zeitungen/Zeitschriften entweder erneut das Risiko eingegangen, sich schadensersatzpflichtig zu machen oder sie haben LEAR um Erlaubnis gefragt. Da heute nicht mehr so streng gegen Parodien vorgegangen wird, könnte ich mir aber durchaus vorstellen, daß das einfach so gedruckt wurde. Auch insoweit gilt nämlich "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Gruß
Erik